Anwaltsvertrag und dessen Kündigung
Der Anwaltsvertrag ist ein Dienstvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat. Der Rechtsanwalt schuldet also eine Dienstleistung, nicht den Erfolg seiner Tätigkeit. Der Anwalt schuldet hiernach grundsätzlich lediglich seine Tätigkeit, nicht einmal ein Ergebnis eben
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