Digitaler Nachlass: Regierung will Erbrecht nicht ändern

Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf im Erbrecht, was die Frage der Vererbbarkeit des digitalen Eigentums (zum Beispiel Nutzeraccounts, Datenbestände) betrifft. In der Antwort (BT-Drs. 19/4207 – PDF, 103 KB) auf eine Kleine Anfrage der