Selbst ernannte Anwälte

Immer wieder kommt es vor, dass sich Personen fälschlicherweise als Rechtsanwälte, Ärzte, Pfarrer oder ähnliches mehr ausgeben. Teilweise praktizieren diese Personen Jahre lang, bis der Schwindel auffliegt. Schließlich ist es nicht wirklich schwer, einen Briefkopf zu „basteln“, einen Telefon- und Faxanschluss zu unterhalten und dann nach außen aufzutreten. Es ist immer wieder beobachtet worden, dass gerade bei Abmahnungen o.ä. schlichtweg „Fake-Anwälte“ unterwegs sind und unter einem Anwaltsbriefkopf versuchen, erfundene Forderungen einzutreiben. Bei der Mehrzahl der Zweifelsfälle ist es aber wohl so, dass diese Personen zwar die entsprechende Ausbildung haben, ihnen jedoch die Approbation oder die Zulassung entzogen wurde bzw. diese widerrufen worden ist.

Zweifelhafte Anwälte

Manchmal beschleicht einen auch das Gefühl, der vermeintliche Berufskollege könne doch niemals Anwalt sein. Mandanten bekommen bei dem einen oder anderen Auftreten eines vermeintlichen Anwalts den gleichen Eindruck. Nun ist es nicht so, dass bei einer Gerichtsverhandlung vorher geprüft wird, ob der als Anwalt auftretende Parteivertreter tatsächlich auch als Rechtsanwalt zugelassen ist. Jedenfalls bei Anwälten kann man den etwaigen Zweifeln doch ein wenig mehr auf den Grund gehen.

Recherchemöglichkeiten

Jeweils tagesaktuelle Recherchemöglichkeiten bestehen zwar nicht. Eine Möglichkeit besteht darin, bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer des jeweiligen Bundeslandes telefonisch oder schriftlich nachzufragen, ob denn derjenige tatsächlich auch eine Anwaltszulassung besitzt. In diesen Fällen bekommt man in der Regel auch bereitwillig Auskunft. Das dürfte dann auch tagesaktuell sein. Über den nachfolgenden Link können Sie aber auch die Datenbank der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) durchsuchen nach allen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, den in Deutschland zugelassenen europäischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, den in Deutschland niedergelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus anderen Staaten gemäß § 206 BRAO sowie nach allen verkammerten Rechtsbeiständen. Aus technischen Gründen können Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte nicht angezeigt werden. Eine Tagesaktualität besteht dort aber nicht.

Verzeichnis aller in Deutschland zugelassenen Anwälte

Mühlhausen
Telefon: 03601 48 32 0

Leinefelde
Telefon: 03605 544 330

Gotha
Telefon: 03621 510 18 60 (RAe)
Telefon: 03621 510 18 00 (StB)

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