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    Stiftungen haben eine lange Tradition. Im Mittelalter entsprangen sie als Stift den frommen Gedanken des Stifters, der auch die Sicherung des eigenen Seelenheils im Blick hatte. Andere Überlegungen führten zu sozialen oder kulturellen Stiftungen, die teilweise seit Jahrhunderten Bestand haben. Für die Gründung einer Stiftung oder die Zustiftung zu einer bestehenden Stiftung wird kein hohes Vermögen benötigt. Gerade wenn keine (geeigneten) Nachkommen als Erben in Betracht kommen, bietet sich die Stiftung als mögliche Lösung an.

    Die Kanzlei Oehlmann ist eine der wenigen Kanzleien in Deutschland, die nicht nur Stiftungen verschiedenster Ausprägungen beraten, sondern federführend die Neuerrichtung diverser Stiftungen vornehmlich im kulturellen Bereich konzipiert und bis zur Eintragung in das Stiftungsregister umgesetzt hat. Gleichermaßen bestehen langjährige Erfahrungen in der Führung und Verwaltung von Stiftungen. (wie z.B. www.kilianistiftung.de)

    Stiftung
    Carsten OehlmannRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Fachanwalt für Erbrecht
    • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
    Stiftung
    Birgit OehlmannRechtsanwältin
    • Fachanwältin für Erbrecht
    • Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)
    Stiftung