Versicherungsrecht

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    Versicherungsrecht als Spezialmaterie

    Das Versicherungsrecht ist grundsätzlich dem Bereich des Privatrechts zuzuordnen. Einen Ausnahmefall stellt hierbei allerdings das sog. Sozialversicherungsrecht dar, das – obwohl selbstverständlich auch Bestandteil des Versicherungsrechts – aufgrund seiner Struktur als Teilbereich des Sozialrechts wiederum dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist. Gegenstand des Versicherungsrechts sind u.a. die rechtlichen Beziehungen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft  auf der Basis eines Versicherungsvertrages. Wesentliche Regelungen dazu finden sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

    Fachanwalt für Versicherungsrecht

    Man unterscheidet auch im Rahmen des Fachanwaltslehrganges Versicherungsrecht folgende Bereiche:

    • Allgemeines Versicherungsvertragsrecht

    • Sachversicherungsrecht

    • Haftpflichtversicherungsrecht

    • Privates Personenversicherungsrecht

    • Transport- und Speditionsversicherungsrecht

    • Rechtschutzversicherungsrecht

    Alle Rechtsanwälte der Kanzlei OEHLMANN befassen sich teilweise seit Jahrzehnten mit versicherungsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit den nachfolgend skizzierten Konfliktthemen. Um diese künftig zu bündeln, hat Frau Rechtsanwältin Andrea Kahle aktuell den ensprechenden Fachanwaltslehrgang zur Erlangung des Titels als Fachanwältin für Versicherungsrecht absolviert. Sie ist daher bereits jetzt Bestandteil der einzelnen Projektteams in Fallkonstellationen, in denen  auch derartige Teilbereiche des originären Versicherungsrechts angesprochen werden.

    Konfliktthemen

    Viele Streitfälle ergeben sich im Zusammenhang mit den sog. Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), deren Klauseln ebenso wie solche aus dem Bereich der sog. Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Inhaltskontrolle durch die Gerichte unterliegen. Viele von den Versicherern verwandte Klauseln haben sich in der Vergangenheit als unwirksam erwiesen. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht und damit auch das Gebiet des Versicherungsrechts selbst ist unserer Auffassung nach eher ein Oberbegriff verschiedener anderer Rechtsgebiete, innerhalb derer es zu Auseinandersetzungen mit Versicherern kommt. In erster Linie sind dabei der Bereich des Auto- und Verkehrsrechts, insbesondere auch der Bereich der Rechtschutzversicherung zu nennen, die „tägliches Brot“ jeder Anwaltskanzlei sind und daher eines Fachanwaltes für Versicherungsrecht ganz sicher nicht benötigen. Auch wenn es um die Haftung des Anwaltes und des Steuerberaters oder die Haftung von Geschäftsführern und Vorständen geht, dies in der Regel im Zusammenhang mit sog. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen oder sog. D & O – Versicherungen (Directors-and-Officers-Versicherung, auch Organ- bzw. Manager-Haftpflichtversicherung genannt), bedarf es weit eher gesellschaftsrechtlicher oder steuerrechtlicher Spezialkenntnisse als solcher im Versicherungsrecht.

    Streitige Verfahren

    So führen wir seit Jahren in durchaus nennenswerter Anzahl Verfahren mit derartigen Versicherern, innerhalb derer es bis dato in keinem einzigen Fall auf versicherungsvertragliche Fragestellungen angekommen ist, sondern ausnahmslos auf den Haftungstatbestand selbst, den Schaden und die dies verknüpfende Kausalität. So ist beispielsweise die Veranlagung einer zutreffenden Steuerschuld durch die Finanzverwaltung trotz eklatanter Versäumnisse des Steuerberaters niemals Schaden. Bevor Sie also Schadenersatzansprüche geltend machen, gleich in welchem Bereich der Versicherungen und gleich gegenüber wem, nehmen Sie unsere anwaltliche Beratung in Anspruch. Vielfach können wir dadurch vermeiden, dass Sie „gutes Geld schlechtem hinterher werfen“. Wenn Sie umgekehrt als vermeintlicher Schädiger in Anspruch genommen werden, wenden Sie sich vertrauensvoll zunächst (unverzüglich) an Ihren Versicherer. Dieser wird Ihnen professionellen Beistand leisten und aufgrund der Kostentragungspflicht auch die Auswahl der Sie betreuenden Anwaltskanzlei vornehmen. Wir vertreten in diesem Zusammenhang Versicherungsunternehmen vornehmlich im Bereich der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, zu dem auch die D & O – Versicherung gehört.

    Weiterführende Informationen

    Identische und weiterführende Informationen zu diesem Themenkreis veröffentlichen wir laufend auf unserer gesonderten Webpräsenz zum Versicherungsrecht.

    Versicherungsrecht
    Andrea KahleRechtsanwältin
    • Fachanwältin für Verkehrsrecht
    Versicherungsrecht
    Carsten OehlmannRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Fachanwalt für Erbrecht
    • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
    Versicherungsrecht
    Thomas HansenRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht