Erbschaftsteuer

Die Kanzlei Oehlmann führt seit mehr als 25 Jahren einen professionellen Steuerberatungsbereich, in dem klassische Tätigkeiten wie Lohn- und Finanzbuchhaltung ebenso ausgeführt werden wie die Erstellung von Einnahme-/Überschussrechnungen und Bilanzen. Die Rechtsanwälte Carsten Oehlmann und Thomas Hansen sind zugleich Fachanwälte für Steuerrecht. Gegenstand der Tätigkeit ist natürlich auch die Erstellung jeglicher Steuererklärung bis hin zur Erbschaftsteuererklärung und Schenkungsteuererklärung.

Unten auf der Seite finden Sie einige Merkblätter, die u.a. auch den Bereich Erbschaftsteuer betreffen. Stöbern Sie doch einfach mal durch!