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    Die Kanzlei Oehlmann führt seit mehr als 25 Jahren einen professionellen Steuerberatungsbereich, in dem klassische Tätigkeiten wie Lohn- und Finanzbuchhaltung ebenso ausgeführt werden wie die Erstellung von Einnahme-/Überschussrechnungen und Bilanzen. Die Rechtsanwälte Carsten Oehlmann und Thomas Hansen sind zugleich Fachanwälte für Steuerrecht. Gegenstand der Tätigkeit ist natürlich auch die Erstellung jeglicher Steuererklärung bis hin zur Erbschaftsteuererklärung und Schenkungsteuererklärung.

    Unten auf der Seite finden Sie einige Merkblätter, die u.a. auch den Bereich Erbschaftsteuer betreffen. Stöbern Sie doch einfach mal durch!

    Erbschaftsteuer
    Stefanie SchrammRechtsanwältin
    • Fachanwältin für Steuerrecht
    • Testamentsvollstreckerin
    Erbschaftsteuer
    Carsten OehlmannRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Fachanwalt für Erbrecht
    • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
    Erbschaftsteuer
    Thomas HansenRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht