Mediation

Standort Mühlhausen

Am Stadtwald 27
99974 Mühlhausen
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Mediation

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Mediation

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Mediation als strukturierte Konfliktbeilegung

Die Mediation ist qua definitionem ein strukturiertes und in jeder Hinsicht freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes, bei dem ein unabhängiger Dritter die Konfliktparteien in ihrem Lösungsprozess begleitet. Die Konfliktparteien sollen dabei zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die ihren jeweiligen Bedürfnissen und Interessen möglichst weitgehend entspricht. Der Mediator oder das Mediatoren-Team ist in erster Linie für das Verfahren verantwortlich. Ob und in welcher Form ein Mediator selbst überhaupt inhaltliche Lösungsvorschläge unterbreitet, ist je nach Fallkonstellation und Ausrichtung der Mediation unterschiedlich.Viele Mediatoren enthalten sich jeder fachlichen Bewertung der einzelnen Positionen der Parteien, um sich nicht dem Vorwurf der einseitigen Parteinahme auszusetzen.

Unser Mediationskonzept

Unser Mediationskonzept basiert jedoch gerade in der Verhandlungsführung in erster Linie auf dem sog. Harvard-Konzept, das eine Trennung der beiden Kommunikationsebenen (Sachinhalt) und der Verhandlungsführung selbst (Meta-Ebene) vorsieht und gerade die Entwicklung verschiedener Entscheidungsoptionen vorsieht.

Dazu gehört nach unserem Verständnis auch das Aufzeigen der wechselseitigen „besten Alternativoptionen“ für den Fall, dass es nicht zu einer Einigung kommt – BATNA („Best Alternative To a Negotiated Agreement“). Ohne eine fachliche Bewertung möglicher Aussichten eines Rechtsstreites unter Einbeziehung des Kostenrisikos und auch der Darlegungs- und Beweislast für einzelne Behauptungen im Rahmen eines hypothetischen Rechtsstreites ist dies selten möglich. Wir erleben in derartigen Situationen immer wieder, dass die Wahrnehmung einer vermeintlich starken Verhandlungsposition wie ein „Kartenhaus“ in sich zusammen fällt und erst den Weg für die angestrebte konsensuale Verhandlungslösung eröffnet.

Allparteilichkeit

Unser Verständnis der Rolle des Mediators als allparteilich bedingt weiterhin geradezu eine Bereitschaft zur Identifikation und Parteilichkeit mit jedem der Beteiligten, stellt also etwas gänzlich anderes dar als ein allein der hehren Neutralität verpflichtetes Verhalten. Hier bestehen oft Missverständnisse der Parteien in Bezug auf die Rolle des Mediators. Es kommt beispielsweise vor, dass unter Aufrechterhaltung der inhaltlichen Neutralität zeitweise eine einseitige Parteinahme für die kleinere oder wirtschaftlich schwächere Partei etwa zum Ausgleich eines Machtgefälles oder zum Ausgleich von Kommunikationsdefiziten erfolgt, ja sogar erfolgen muss.

Shuttle-Mediation

Insbesondere wenn die Parteien sehr zerstritten sind und wenn der spätere Ausgleich auf der persönlichen bzw. geschäftlichen Ebene nicht im Vordergrund steht, kann die sog. Shuttle-Mediation, bei der mit den Konfliktparteien jeweils Einzelgespräche geführt werden, auch ein geeignetes Verfahren sein.

Voraussetzungen einer Mediation

Freiwilligkeit

Verschwiegenheit

Eigenverantwortlichkeit der Parteien

Ergebnisoffenheit

Allparteilichkeit des Mediators

Unsere Erfahrungen

Mitglieder der Kanzlei OEHLMANN sind bereits in etlichen Fällen als Mediator berufen worden, dies in erster Linie in gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Angelegenheiten, die mit ganz wenigen Ausnahmen stets einer zufriedenstellenden Lösung zugeführt werden konnten.

Gerade aber auch in familienrechtlichen Streitigkeiten setzt sich zwischenzeitlich vermehrt die Einsicht durch, dass auch diese Konfliktsituationen sowohl auf der persönlichen als auf der wirtschaftlichen Ebene durch eine Mediation wesentlich schneller und für alle Parteien weniger belastend zu einem Abschluss gebracht werden können, insbesondere weil oftmals der weitere langjährige Kontakt der Konfliktparteien etwa im Zusammenhang mit der Ausübung eines gemeinsamen Sorgerechts für Kinder oder der Gestaltung des Umgangsrechts unabdingbar ist. Auch daraus vermögen Sie die große Bedeutung dieser Form der Konfliktbeilegung insgesamt abzulesen.

Frau Rechtsanwältin Danuta Eisenhardt und Frau Rechtsanwältin Barbara Großpietsch haben einen Mediationslehrgang erfolgreich absolviert, um den vermehrten Anforderungen auf diesem Gebiet professionell begegnen zu können. Mit unseren zwei zertifizierten Mediatorinnen, die an allen drei Standorten tätig sind, gehört die Kanzlei OEHLMANN zu den führenden Kanzleien in Thüringen in diesem Segment.

Zeitliche und finanzielle Vorteile

Nach unseren Erfahrungen erweist sich in den meisten Fällen, dass die Durchführung eines Mediationsverfahrens ebenso zeitliche Vorteile wie auch erhebliche Kosteneinsparungen in Relation zur Durchführung eines streitigen Verfahrens mit sich bringt. Der oft gewünschte Fortbestand der persönlichen und/oder geschäftlichen Beziehung kann dabei kaum in „Geld oder Gold aufgewogen“ werden.

Mediation
Danuta EisenhardtRechtsanwältin
  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • Fachanwältin für Verkehrsrecht
Mediation
Birgit OehlmannRechtsanwältin
  • Fachanwältin für Erbrecht
  • Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)
Mediation
Carsten OehlmannRechtsanwalt
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)