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Erfahrung vs. Spezialisierung

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen überwiegend über mehr als 20 (teilweise mehr als 30) Jahre an beruflicher Erfahrung in nahezu allen Bereichen. Die ohnehin auf 3 Fachanwaltstitel pro Rechtsanwalt begrenzte Spezialisierung, die im Grunde lediglich eine Schwerpunktbildung in dem jeweiligen Tätigkeitsgebiet dokumentiert, bedeutet gemäß der Usancen unserer Kanzlei zugleich auch, dass die klassische anwaltliche Tätigkeit auf den Gebieten des Zivilrechts, des Strafrechts oder öffentlichen Rechts mit allen ihren Facetten weiterhin umfangreich ausgeübt wird. Nur auf diese Weise lässt sich der Blick auf das Ganze, eine umfassende Betreuung der teilweise seit Jahrzehnten mit unserer Kanzlei verbundenen Mandanten sicherstellen.

Standard-Repertoire

Wir erachten es in diesem Zusammenhang als wenig Ziel führend, etwa die Bereiche Insolvenzrecht, gewerblicher Rechtschutz, IT-Recht oder Miet- und Wohnungseigentumsrecht jeweils durch gesonderte Fachanwaltschaften abzudecken. Das gehört in nahezu jeder mittelständischen Kanzlei zum Standard-Repertoire. Zudem sind die jeweiligen Rechtsgebiete nicht streng abgegrenzt, sondern verfügen über teilweise ganz erhebliche Überschneidungen.

Es gibt vornehmlich jüngere Kanzleien, die nennen sich „Inkassokanzlei“. Wir betiteln uns nicht so, verfügen aber über eine Inkassoabteilung mit Jahrzehnten Erfahrung in der Forderungsbeitreibung. Andere nennen sich „Reiserecht-Experten“. Wir betiteln uns nicht so, im Übrigen wäre dies auch unzulässig. Einen Fachanwaltsbereich Reiserecht gibt es ebenso wenig. Aber wir verfügen über Jahrzehnte Erfahrung im Reiserecht, nicht nur weil einige unserer Berufsträger schon weit mehr als 50 Länder bereist haben und dies mit jedem nur denkbaren Verkehrsmittel, sondern auch Reisen und Touren bereits organisiert haben und als Veranstalter aufgetreten sind. Und dann gibt es auch Anwälte, die sich der Schuldnerberatung widmen, sog. selbst ernannte Verbraucheranwälte. Wir kennen das Insolvenzrecht von allen Seiten und wissen, dass Schuldner auch unverschuldet in Notlagen geraten können, seien dies Handwerker, Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften oder Arbeitnehmer. Wir kennen die Situationen, in denen kein Ausweg mehr gesehen wird und doch gibt es ihn nicht selten.

Keine Rahmenvereinbarungen mit Rechtschutzversicherern

Wir vermeiden auch „Empfehlungen“ von Rechtschutzversicherern, die durch den Abschluss von Rahmenvereinbarungen erkauft werden, die eine ordnungsgemäße und betriebswirtschaftlich auskömmliche Beratung aus unserer Sicht unmöglich machen und die stets garantierte freie Anwaltswahl auszuhebeln versuchen.

Merkblätter

Unten auf dieser Seite finden Sie eine Anzahl von Merkblättern im steuerrechtlichen Kontext, das eine oder andere betrifft auch Konstellationen aus dem Allgemeindezernat. Stöbern Sie doch einfach mal ein wenig!

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