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    Wichtiger Schwerpunkt der Kanzlei

    Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuung. Vielfach ergeben sich Überschneidungen aber auch Konfliktpotential aus den verschiedensten anderen Rechtsgebieten, sei dies beispielsweise das Erbrecht, das Steuerrecht und bei Unternehmerscheidungen nicht selten auch das Gesellschaftsrecht.

    In den letzten Jahren hat sich das Familienrecht daher aus den Schnittmengen mit den „klassischen“ Schwerpunkten der Kanzlei OEHLMANN mehr und mehr zu einem weiteren wichtigen Schwerpunkt unserer Tätigkeit entwickelt.

    Fachanwältin für Familienrecht

    Mit der Integration von Frau Rechtsanwältin Danuta Eisenhardt verfügen wir nunmehr wieder über eine langjährig erfahrene Fachanwältin für Familienrecht,  um dieses umfangreiche und anspruchsvolle Rechtsgebiet in der gewohnten professionellen Bearbeitungsqualität anbieten zu können. Gerade die genannten Überschneidungen zu anderen Rechtsgebieten, in denen die Kanzlei OEHLMANN gleichermaßen über vertiefte und dokumentierte Fachkenntnisse verfügt, ermöglichen eine ganzheitlich angelegte Beratung und Betreuung unserer Mandanten. mit Herrn Rechtsanwalt Thomas Rotzal haben wir einen weiteren Fachanwalt für Familienrecht in unser Team integrieren können. Dieser betreut im Wesentlichen unsere Mandate aus unserem Standort in Gotha.

    Wir beraten Sie nicht nur im Zusammenhang mit einer anstehenden Ehescheidung. Vielfach erweist es sich auch bei Beginn der Ehe als sinnvoll, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, etwa im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Ehevertrages, der gerade in mittleren und größeren Familienunternehmen den Familienmitgliedern (Gesellschaftern) bereits in der Satzung auferlegt wird. Hier kommt es oft entscheidend darauf an, welcher Güterstand gewählt wird.

    Konsensuale Konfliktbeilegung

    Im Kontext einer Ehescheidung werden regelmäßig auch die Bereiche Unterhalt (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt), Sorgerecht und Umgang, Zugewinn, Versorgungsausgleich und Haushalt Gegenstand anwaltlicher Beratung und Vertretung sein. Wir legen allerdings Wert auf die Feststellung, dass sich nach unserer Erfahrung in den meisten Fällen eine konsensuale Lösung der anstehenden Problemfelder als wirtschaftlich Ziel führend darstellt. Immer wieder werden Mitglieder unserer Kanzlei auch in Mediationsverfahren involviert, was durch die seitens Frau Rechtsanwältin Danuta Eisenhardt absolvierten Fachlehrgänge als zertifizierte Mediatiorin unterstrichen wird.

    Weiterführende Informationen

    Besuchen Sie uns auch auf unserer gesondert für den Schwerpunkt Familienrecht eingerichteten Website mein-familienrechtanwalt.de, aus der sich viele Antworten für allgemeine aber auch spezielle Fragestellungen ergeben. Nutzen Sie dazu auch die Suchfunktion auf der Navigationsleiste oben rechts, gekennzeichnet mit einer stilisierten Lupe. Diese führt Sie zu Ausführungen auf der Website zu Ihrem Suchwort und auch zu interessanten Beiträgen und Urteilen in der Rubrik Aktuelles.

    Unten auf dieser Seite finden Sie eine Anzahl von Merkblättern im steuerrechtlichen Kontext, das eine oder andere betrifft auch Konstellationen aus dem Familienrecht. Stöbern Sie doch einfach mal ein wenig!

    Familienrecht
    Danuta EisenhardtRechtsanwältin
    • Fachanwältin für Familienrecht
    • Fachanwältin für Arbeitsrecht
    • Fachanwältin für Verkehrsrecht