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Der Autokauf ist für die meisten Verbraucher in der Regel ein größeres Investitionsvorhaben, welches über längere Zeit abgewogen wurde und bezüglich dessen man viele Diskussionen über die Wahl der „richtigen“ Automarke und des passenden Automodells geführt hat. Familienangehörige und Freunde werden befragt. Kaum ein anderes Investitionsvorhaben ist daneben auch von so vielen Emotionen begleitet. Das Auto ist schließlich der Deutschen „liebstes Kind“.

Je nach persönlicher Schwerpunktsetzung wird dann entweder der örtliche Händler des Vertrauens aufgesucht oder intensiv im Internet nach dem bestmöglichsten Preis für das gesuchte Fahrzeug recherchiert. Beide Wege bieten ein hohes Maß an Fehlerpotential. Die Verkäufer im Autohaus sind auf den Abschluss eines Kaufvertrages fixiert, schließlich besteht ein großer Anteil ihrer Vergütung in der Regel aus Provisionsanteilen. Besonders preisgünstige Angebote im Internet stellen sich nicht selten als Lockvogelangebote dar oder die Fahrzeuge sind Haldenfahrzeuge, deren Produktionsdatum schon längere Zeit zurück liegt. EU-Fahrzeuge haben oft nicht die mit Fahrzeugen, die von deutschen Händlern verkauft werden, identische Ausstattung. Selbst Modell- bzw. Ausstattungsbezeichnungen, die in Deutschland für eine besonders hochwertige Ausstattung stehen, werden im Ausland unter dem gleichen Namen als Basismodell verkauft.

Generelle Tipps für ein besonders erfolgreiches Verhandeln gibt es nicht, eine generell richtige Vorgehensweise beim Autokauf existiert ebenso wenig. Nach unserer Auffassung macht es die Mischung. Der Vorteil eines örtlichen Händlers (mit angeschlossener Werkstatt) ist nicht zu unterschätzen. Der Preisvergleich im Internet und die Offenlegung in den Verhandlungen schafft Raum für Nachlässe, die teilweise ganz erheblich sind. Eines ist jedoch insgesamt festzuhalten: Beim Kauf eines Neuwagens hat der Händler heute kaum mehr eine auskömmliche Marge, legt man übliche Rabattsätze zugrunde. Preisverhandlungen müssen dann auch einmal ein Ende finden, dann nämlich, wenn diese einfach nicht mehr seriös sind. Der Autokäufer kann nicht einerseits den maximalen Rabatt für den Neuwagen bekommen wollen und dann gleichermaßen einen maximalen Betrag für die Inzahlungnahme seines Altfahrzeuges. Deswegen wird in solchen Konstellationen stets über den Zuzahlungsbetrag gesprochen.

Hat man sich mit dem Autohaus über das Fahrzeug und dessen Preis, den Inzahlungnahmepreis und den Zeitpunkt der Auslieferung geeinigt, steht häufig noch die Fragestellung einer Finanzierung des Kaufpreises oder der Abschluss eines Leasing-Vertrages im Raum. Viele Händler erzielen heute bei der Vermittlung der Finanzierung eine höhere Marge als bei dem Verkauf des Fahrzeuges selbst. Das sollte der Autokäufer wissen. Finanzierungen der Hausbank sind nahezu immer von den Konditionen her unattraktiv, gleichwohl schadet zur Sicherheit ein Konditionenvergleich nie. Es gibt an Hersteller gebundene Banken und von Herstellern unabhängige Banken. Bei ersteren spielen oft sehr attraktive Finanzierungskonditionen bis hin zur sog. 0%-Finanzierung eine Rolle, die allerdings auch Gefahrenpotential bergen. Bei der zweiten Gruppe, deren mit Abstand größter Vertreter in Europa die Santander Consumer Bank ist, bergen auch deren Finanzierungsverträge Risiken. Die sog. laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühr war Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren, da die Regelung mit wesentlichen Grundlagen der gesetzlichen Regelung unvereinbar war.

Wir wollen (und können) die einschlägigen Suchportale im Internet nicht ersetzen. Es macht auch wenig Sinn, jeden Kaufvertrag und jeden Finanzierungs- oder Leasingvertrag vorher durch einen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Schnell wäre da jeder zuvor mühsam verhandelte Rabatt durch die entstehenden Honorare wieder verbraucht. Wenn man also letztlich bewusst Risiken in Kauf nehmen muss, kommt wieder die Seriosität des Verkäufers ins Spiel. Ein örtlicher Händler wird sich selten dem Vorwurf aussetzen wollen, einen heimischen Kunden mit der Gefahr der Negativpropaganda „über den Tisch gezogen“ zu haben.

Sie werden regelmäßig auf die AGB Neuwagen-Verkaufsbedingungen ZDK des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. stoßen.

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens gelten vorstehende Ausführungen gleichermaßen, dies allerdings mit der Maßgabe, dass es sich eben nicht um einen Neuwagen mit entsprechender Garantie des Herstelles handelt, sondern um ein bereits durch Dritte über einen mehr oder weniger langen Zeitraum in letztlich unbekannter Weise genutztes Fahrzeug. Derartigen Fahrzeugen ist die Gefahr von Mängeln stets immanent, von bewussten Täuschungen einmal gaz zu schweigen. Auch hier reden wir wieder von Risiken, die nicht durch anwaltliche Hilfe, sondern allenfalls durch sachverständige Hilfe gemindert werden können. Einige Organisationen bieten in diesem Zusammenhang ihre Dienstleistungen an, etwa das DEKRA-Siegel für Gebrauchtfahrzeuge. Neben den ohnehin gegenüber gewerblichen Verkäufern bestehenden Gewährleistungsrechten wird oft auch der Abschluss einer sog. Gebrauchtwagen-Garantie angeboten. Derartige Angebote sollten Sie nutzen.

Hier finden Sie die AGB Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen ZDK des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V.

Beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges aus privater Hand erhöht sich das Risiko weiter, denn dort ist der Ausschluss jeder Art von Gewährleistung zulässig. Dies gilt jedoch nicht für sog. Beschaffenheitsvereinbarungen! Diese sollten allerdings stets in den vorzugsweise schriftlich abzuschließenden Kaufvertrag ausdrücklich mit aufgenommen werden.

Letztlich ergeben sich die weitaus meisten Streitfälle aus dem Bereich des Gewährleistungsrechts. Das wissen auch die gewerblichen Verkäufer und versuchen, über Agenturgeschäfte (im Kundenauftrag) oder über vorgeschobene Privatverkäufe die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften zu umgehen. Sind Sie im Bereich des Autokaufes von Mängeln betroffen, empfehlen wir, zunächst die Tabelle „Sachmangel oder Verschleiß?“ zu Rate ziehen. Sodann erst sollten Sie die Entscheidung zur Beauftragung eines Rechtsanwaltes treffen.

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Ulrike LamprechtRechtsanwältin
  • Fachanwältin für Verkehrsrecht
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Danuta EisenhardtRechtsanwältin
  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • Fachanwältin für Verkehrsrecht
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Carsten OehlmannRechtsanwalt
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
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