BGH, Pressemitteilung vom 05.08.2020
Beschluss vom 29. Juli 2020 – 4 StR 598/19
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes und wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Geiselnahme zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt.
Nach den Feststellungen verletzte der Angeklagte seine Lebensgefährtin und einen Bekannten mit einem Messer und tötete sodann seine zwei Monate alte Tochter, indem er den Säugling vom Balkon in die Tiefe warf, um sich durch die Tötung des Kindes an seiner Lebensgefährtin zu rächen. Anschließend bemächtigte er sich seiner beiden Töchter aus einer früheren Beziehung und drohte den am Tatort eintreffenden Polizeibeamten, die Mädchen zu töten, wenn die Beamten die Wohnung stürmten. Er verletzte eines der Mädchen mit dem Messer schwer, bevor die Polizeibeamten die Wohnung stürmten und den Angeklagten festnahmen.
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf Verfahrensrügen und auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Frankenthal (Pfalz) – Urteil vom 17. Mai 2019 – 1 Ks 5220 Js 16663/16
Karlsruhe, den 5. August 2020
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