BGH, Pressemitteilung vom 04.08.2020
Beschluss vom 14. Juli 2020 – 2 StR 446/19
Das Landgericht Gera hat im Sicherungsverfahren gegen den zur Tatzeit 23-jährigen Beschuldigten, einen vietnamesischen Studenten, wegen der Tötung eines chinesischen Studenten, die (unbefristete) Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer lockte der Beschuldigten den 25-jährigen Geschädigten im August 2018 unter einem Vorwand in seine Unterkunft in einem Jenaer Studentenwohnheim und tötete ihn mit mehreren Hammerschlägen gegen den Schädel. Der Beschuldigte zerteilte den Leichnam und legte einzelne Leichenteile an verschiedenen Orten im Jenaer Stadtgebiet ab. Im Anschluss stellte er sich der Polizei. Zum Tatzeitpunkt befand sich der Beschuldigte aufgrund einer paranoiden Schizophrenie in schuldunfähigem Zustand. Infolgedessen ordnete das Landgericht ausschließlich die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Die Nebenkläger, die Eltern des Getöteten, haben sich mit Verfahrensbeanstandungen und der Sachrüge gegen die Annahme der Schuldunfähigkeit gewandt und eine Verurteilung wegen Mordes erstrebt.
Der 2. Strafsenat hat ihre Revisionen als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Gera – Urteil vom 28. Juni 2019 – 1 Ks 120 Js 26725/18
Karlsruhe, den 4. Juli 2020
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