BGH, Pressemitteilung vom 05.08.2020
Beschluss vom 30. Juli 2020 – 6 StR 182/20
Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Nebenkläger gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 18. Dezember 2019 verworfen.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte die beiden zur Tatzeit 17-jährigen Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu Jugendstrafen von drei Jahren und sechs Monaten bzw. drei Jahren und drei Monaten verurteilt, weil diese in der Nacht auf den 26. Januar 2019 am Nürnberger S-Bahnhof Frankenstadion im Rahmen eines Gedränges zwei 16-jährige Jugendliche in das Gleisbett geschubst hatten, die dann von einem durchfahrenden Zug überrollt wurden. Ein weiterer ins Gleisbett gestürzter Jugendlicher konnte sich rechtzeitig vor dem einfahrenden Zug aus dem Gleisbett retten.
Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Nürnberg-Fürth – Urteil vom 18. Dezember 2019 – JKl KLs 601 Js 51129/19 jug
Karlsruhe, den 5. August 2020
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