BGH, Pressemitteilung vom 05.08.2020

Beschluss vom 29. Juli 2020 – 6 StR 215/20

Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. Juli die Revision des 39-jährigen Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 13. Februar 2020 verworfen.

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt, weil dieser am 28. Juni 2019 eine Mitarbeiterin des Jobcenter Cottbus in deren Büro angegriffen und mit einem Messer unter anderem am Hals verletzt hatte. Grund der Tat war die Unzufriedenheit des Angeklagten mit den Entscheidungen der Mitarbeiterin.

Das Urteil des Landgerichts Cottbus ist damit rechtskräftig.


Vorinstanz:

Landgericht Cottbus – Urteil vom 13. Februar 2020 – 21 Ks 7/19

Karlsruhe, den 5. August 2020

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BGH, Urteil wegen Messerangriffs auf eine Mitarbeiterin des Jobcenters Cottbus rechtskräftig
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