Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des OLG Jena sind zum 01.01.2019 geändert worden.

Die Familiensenate des OLG Jena verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH.
Die „Düsseldorfer Tabelle“, Stand: 01.01.2019 ist einbezogen.

Die wichtigsten Änderungen betreffen die vom OLG Düsseldorf bereits veröffentlichte Aktualisierung der Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt (vgl. Anhänge I. und II. der Leitlinien). Der Mindestunterhalt für Kinder der ersten Altersstufe ist von 348 Euro auf 354 Euro, für Kinder der 2. Altersstufe von 399 Euro auf 406 Euro und der dritten Altersstufe von 467 Euro auf 476 Euro angehoben worden. Dies führt zu einer Änderung der Bedarfssätze auch in den höheren Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle. Die Bedarfssätze für volljährige Kinder der vierten Altersstufe bleiben hingegen unverändert; hier beträgt der Mindestsatz weiterhin 527 Euro.

Auf den Bedarf eines Kindes ist das Kindergeld anzurechnen, und zwar bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte, bei volljährigen Kindern in vollem Umfang. Ab dem 01.07.2019 erhöht sich das Kindergeld für ein erstes und zweites Kind von derzeit 194 Euro auf 204 Euro, für ein drittes Kind von derzeit 200 Euro auf 210 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind von derzeit 225 Euro auf 235 Euro. Die Zahlbeträge bis zum 30.06.2019 ergeben sich aus der Zahlbetragstabelle II.1. und diejenigen ab dem 01.07.2019 aus der Zahlbetragstabelle II.2.

Weitere Änderungen in den Thüringer Unterhaltsleitlinien finden sich in der Ziffer 15.3 (Sättigungsgrenze beim Ehegattenunterhalt).

juris-Redaktion
Quelle: Pressemitteilung des OLG Jena Nr. 1/2019 v. 11.02.2019

Neue Unterhaltsleitlinien des OLG Jena ab 01.01.2019
Danuta EisenhardtRechtsanwältin
  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • Fachanwältin für Verkehrsrecht
Neue Unterhaltsleitlinien des OLG Jena ab 01.01.2019
Denise HübenthalRechtsanwältin
  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Fachanwältin für Erbrecht
  • Wirtschaftsmediatorin (MuCDR)