BGH, Pressemitteilung vom 02.10.2020

Beschluss vom 8. September 2020 – 4 StR 44/20

Das Landgericht Stendal hat den Angeklagten wegen versuchter sexueller Nötigung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen tauschte der Angeklagte, ein mittlerweile in den Ruhestand getretener Pfarrer, im Sommer 2016 unter anderem mit zwei Männern über ein „Erotik-Datingportal“ umfangreiche, sexuell betonte Nachrichten aus. Er gab sich dabei als seine frühere Geliebte aus. Im Verlaufe dieser Chats veranlasste der Angeklagte die beiden Männer in der irrigen Annahme, mit ihrer vermeintlichen Gesprächspartnerin ein Treffen zu einem „Vergewaltigungsrollenspiel“ vereinbart zu haben, dazu, die Geschädigte zu Hause aufzusuchen und an dieser gewaltsam sexuelle Handlungen vorzunehmen. Die beiden Männer kamen dem in dem Glauben an ein einvernehmliches Handeln mit der Geschädigten nach. Die Geschädigte, die von alledem nichts wusste, konnte in beiden Fällen nach dem Eintreffen der Männer die Tatausführung verhindern.

Der Angeklagte hat mit seiner Revision Verfahrensfehler sowie sachlich-rechtliche Mängel des angegriffenen Urteils geltend gemacht.

Die hierauf veranlasste Überprüfung des Urteils und des Verfahrens durch den 4. Strafsenat des Bundegerichtshofs hat keinen Rechtsfehler ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.


Vorinstanz:

Landgericht Stendal – Urteil vom 30. Oktober 2019 – 502 KLs 4/19, 307 Js 16625/16

Karlsruhe, den 2. Oktober 2020

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Verurteilung eines Pfarrers wegen versuchter sexueller Nötigung in zwei Fällen rechtskräftig
Andrea KahleRechtsanwältin

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