OLG Düsseldorf, 20.11.2019 Pressemitteilung Nr. 35/2019
Mit seiner Lesebrille soll ein Mann aus Düsseldorf die Hi-End-Stereoanlage seines Bekannten in Essen beschädigt haben: Als er das goldene Tonabnehmersystem des Typs „Goldfinger“ bewunderte, soll ihm die Brille auf den Schallplattenspieler gefallen sein.

 

Damit befasst sich der 22. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Stefan Behring (Aktenzeichen I-22 U 202/19). Die öffentliche Verhandlung findet statt am 29. November 2019 um 9.30 Uhr im Saal A 224, Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf.

Konkret verlangt der Musikfreund aus Essen Schadenersatz in Höhe von rund 7.000 EUR. Der angebliche Schädiger wehrt sich nicht gegen die Klage. Sein Haftpflichtversicherer aber glaubt, die beiden Männer machten gemeinsame Sache zu seinen Lasten, und verlangt deshalb Klageabweisung. Das Landgericht Düsseldorf hat der Klage im Wesentlichen stattgegeben (Urteil vom 23. April 2019, Aktenzeichen 16 O 152/17). Dagegen richtet sich die Berufung des Haftpflichtversicherers. Zu dem Verhandlungstermin sind der Beklagte und ein Zeuge geladen.

Ton-, Foto- und Filmaufnahmen sind grundsätzlich nur kurz vor der Verhandlung und nur mit vorheriger Genehmigung möglich. Diese ist spätestens einen Tag vor dem Termin bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf einzuholen. Im Übrigen ist der Zugang für Medienvertreter grundsätzlich frei. Beschränkende Anordnungen zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Sitzungsbetriebs bleiben vorbehalten.

Düsseldorf, 20. November 2019
Dr. Michael Börsch
Pressedezernent
Cecilienallee 3
40474 Düsseldorf
Telefon: 0211 4971-411
Fax: 0211 4971-641
E-Mail: Pressestelle@olg-duesseldorf.nrw.de

Andrea KahleRechtsanwältin
  • Fachanwältin für Verkehrsrecht

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