Zum ersten Mal in der Geschichte der EU können Patienten digitale Rezepte aus ihrem Heimatland in einem anderen EU-Staat einlösen.
Finnische Patienten erhalten ab dem 21.01.2019 in Apotheken in Estland Arzneimittel, die ihnen ihr Arzt in Finnland elektronisch verschrieben hat.
Neu an dieser Initiative sei, dass die teilnehmenden Apotheken im Aufenthaltsland die elektronischen Verschreibungen über die neue digitale eHealth-Dienste-Infrastruktur einsehen könnten und die Patienten keine schriftliche Verschreibung vorlegen müssten. Das gelte für alle elektronischen Verschreibungen aus Finnland und für die estnischen Apotheken, die die Vereinbarung unterzeichnet hätten. Die Initiative sei Teil der EU-Strategie für digitale Gesundheitsversorgung und Pflege, die die aufgeklärte Mitwirkung der Patienten verbessern will, indem die Patienten Zugang zu ihren Gesundheitsdaten erhalten und die Kontinuität der Versorgung gewährleistet wird.
Im Jahr 2011 wurde die Richtlinie 2011/24/EG angenommen, die die Kontinuität der Behandlung der europäischen Bürgerinnen und Bürger über die Grenzen hinweg sicherstellt. Die Richtlinie räume den Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein, Gesundheitsdaten sicher, effizient und interoperabel auszutauschen. Die folgenden grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungen werden nun schrittweise in allen EU-Mitgliedstaaten eingeführt:
1. Die elektronische Verschreibung und elektronische Verabreichung ermöglichen es allen EU-Bürgerinnen und -Bürgern, ihre Arzneimittel in einer Apotheke in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu erhalten, da ihre Verschreibungen elektronisch aus ihrem Wohnsitzland in ihr Reiseland übertragen werden. Das Wohnsitzland wird dann darüber informiert, dass das Arzneimittel im besuchten Land abgeholt wurde;
2. Patientenkurzakten liefern Hintergrundinformationen über wichtige Gesundheitsaspekte wie Allergien, derzeitige Medikation, Vorerkrankungen, Operationen usw. und werden bei medizinischen Notfällen im Ausland digital zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich um eine Zusammenfassung einer umfassenderen europäischen Patientenakte. Im Hinblick darauf wird die Kommission in Kürze eine Empfehlung zum Format für den Austausch der europäischen elektronischen Patientenakte vorlegen.
Die Datenschutzvorschriften sollen strikt befolgt werden und die Patienten müssten ihre Einwilligung erteilen, bevor diese Dienste genutzt werden könnten.
Beide Dienste seien durch die von der Fazilität „Connecting Europe“ der EU-Kommission finanzierte digitale eHealth-Diensteinfrastruktur ermöglicht worden, die die nationalen eHealth-Dienste verbinde und über die Gesundheitsdaten ausgetauscht werden könnten.
Nächste Schritte
22 Mitgliedstaaten sind an der digitalen eHealth-Diensteinfrastruktur beteiligt und werden voraussichtlich ab Ende 2021 elektronische Verschreibungen und Patientenkurzakten austauschen. Zehn Mitgliedstaaten (Finnland, Estland, Tschechien, Luxemburg, Portugal, Kroatien, Malta, Zypern, Griechenland und Belgien) beginnen möglicherweise bereits Ende 2019 mit diesem Austausch.
Das eHealth-Netz (das Netz der eHealth-Behörden in der EU) habe vor Kurzem grünes Licht für den Austausch elektronischer Verschreibungenzwischen Finnland und Estland und den Austausch von Patientenkurzakten zwischen Tschechien und Luxemburg gegeben.
juris-Redaktion
Quelle: EU-Aktuell v. 21.01.2019
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