Vollkaskoversicherung muss für Schäden durch allein losfahrendes Automatikfahrzeug zahlen
Das OLG Braunschweig hat entschieden, dass es für die Einstandspflicht der Versicherung ausreichend ist, wenn der Sachverhalt zwar im Einzelnen nicht aufgeklärt werden kann, aber feststeht, dass die Schäden nach Art und Beschaffenheit nur