Urteil gegen den Betreiber der Internetplattform, über die die Waffe für den Münchner Amoklauf verkauft wurde, rechtskräftig
BGH, Pressemitteilung vom 19.08.2019 Beschluss vom 6. August 2019 – 1 StR 188/19 Das Landgericht Karlsruhe hat den Angeklagten wegen mehrerer Betäubungsmittel- und Waffendelikte sowie wegen Beihilfe zum Erwerb einer halbautomatischen Kurzwaffe in zwei