Verurteilung im Verfahren Dresdener „Moschee-Anschlag“ rechtskräftig

BGH, Pressemitteilung vom 24.07.2019 Beschluss vom 20. Juni 2019 – 5 StR 127/19 Das Landgericht Dresden hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes in vier tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer Brandstiftung vorsätzlichem