Taxifahrer muss nach körperlicher Auseinandersetzung keine Zahnbehandlungskosten erstatten
Das AG München hat entschieden, dass einem Taxifahrer, bei dem es im Streit mit einem Kollegen um die Beförderungspflicht zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen war, keine Zahnbehandlungskosten und kein Schmerzensgeld erstattet werden müssen. Beide