Gemeinsame Hauptverhandlung am 3. Juli 2019 gegen Ärzte wegen Unterstützung bei Selbsttötungen
BGH, Pressemitteilung vom 09.05.2019 Das Landgericht Hamburg und das Landgericht Berlin haben jeweils einen angeklagten Arzt von dem Vorwurf freigesprochen, sich durch Unterstützung von Selbsttötungen sowie das Unterlassen von Maßnahmen zur Rettung der bewusstlosen